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Anreize für ArbeitgeberInnen

Für ArbeitgeberInnen lohnt es sich, in die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu investieren. Sie können pro Jahr bis zu 500 Euro für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung pro MitarbeiterIn ausgeben, ohne dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. ArbeitgeberInnen sparen also die sog. Lohnnebenkosten für solche Maßnahmen. Für ArbeitgeberInnen entstehen durch diese Maßnahmen niedrigere Kosten, als für eine Gehaltserhöhung im gleichen Umfang. Die Kosten für solche Kurse können von den ArbeitgeberInnen komplett übernommen, oder bezuschusst werden. Sowohl der Zuschuss als auch die komplette Übernahme der Kosten sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Quelle: Betz, B. (2014). Praxis-Management für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Praxen wirtschaftlich erfolgreich führen. Springer Berlin, Heidelberg, S. 162
Akademieleitung:



Prof. Dr. Barbara Betz

E-Mail: info@barbara-betz-akademie.de